Eine zweigniederlassung in Spanien

Selbst wenn, gilt als eine betriebsstätte und muss zahlen die gleichen steuern, daß eine juristische person, eine lokale, eine zweigniederlassung in Spanien ist, gilt sie nicht als juristische personDie verantwortung für seine handlungen trägt die ausländische muttergesellschaft muss so seine eigenen berichte von gewinn-und verlustrechnung und der bilanz der spanischen behörden jedes jahr. und kann nicht entscheidungen ohne die zustimmung der ausländischen gesellschaft, zum beispiel, kann er nicht den erwerb von aktien einer anderen gesellschaft, die im namen der ausländischen firma ohne seine zustimmung.

Die offizielle spanische übersetzung hinzugefügt werden muss zu den oben genannten unterlagen und muss sich auch einen stempel mit der Apostille von Den Haag".

Die gemeinde muss informiert werden über den beginn des unternehmens durch eine benachrichtigung (auch bekannt unter dem namen declaracien verantwortlich für). einstellen möchte mitarbeiter, sie müssen sich registrieren, die denen der sozialen sicherheit und der allgemeinen kasse der sozialen sicherheit, die lokale. Rufen sie uns jetzt an dreißig-vier- oder dreißig-vier, um einen termin mit unseren spezialisten in der gründung von unternehmen in Madrid und Barcelona. Alternativ können sie die integration ihres unternehmens, ohne nach Spanien zu reisen, profitieren sie von der expertise, die gemeinsame anwälte mit lokalen und internationalen beratern. Gemeinsam werden wir in der lage, ihnen besondere hilfe, die sie benötigen, um ihr geschäft zu starten in Spanien.