OHCHR - Konvention über die zustimmung zur eheschließung, das mindestalter für heirat und eintragung von eheschließungen

') ab heiratsfähigen alter, mann und frau, ohne jede beschränkung auf grund der rasse, der staatsangehörigkeit oder der religion das recht zu heiraten und eine familie zu gründenSie haben gleiche rechte bei der eheschließung, während der ehe und bei deren auflösung Erinnert zudem, dass in seiner resolution (IX) vom zehn-sieben. dezember von der Generalversammlung der Organisation der Vereinten Nationen erklärt hat, bestimmte bräuche, alte gesetze und praktiken interessant zu ehe und familie seien unvereinbar mit den grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und der allgemeinen Erklärung der menschenrechte, erneut erklärend, dass alle Staaten, einschließlich diejenigen, die haben oder die verantwortung für die verwaltung von gebieten ohne selbstregierung oder von gebieten, die unter der vormundschaft bis zu ihrer entlassung in die unabhängigkeit, müssen alle notwendigen maßnahmen zu ergreifen im hinblick auf die abschaffung dieser bräuche, alten gesetze und praktiken, indem sie unter anderem die volle freiheit in der wahl des ehegatten, abgeschafft und vollständig die ehe der kinder und die praxis der verlobung der jungen mädchen vor dem heiratsfähigen alter durch die gründung, gegebenenfalls die sanktionen festlegen und erstellen ein zivilstandsamt oder ein anderer dienst, der speichert alle ehen. Ungeachtet der bestimmungen des abschnitts erwähnt, ist die präsenz einer partei nicht verlangt werden, wenn die zuständige behörde der nachweis, dass die umstände außergewöhnlich sind und dieser teil hat seine zustimmung ausgedrückt, vor einer zuständigen behörde und in die formen vorschreiben kann, das gesetz, und der hat es nicht entfernt. Dieses Übereinkommen bedarf der ratifikation, und die ratifikationsurkunden sind beim Generalsekretär der Organisation der Vereinten Nationen. Für jeden der Staaten, die ratifizieren der Konvention oder sich ihr anschließen, die nach einreichung des achten ratifikations-oder beitrittsurkunde das Übereinkommen tritt am neunzigsten tag nach dem zeitpunkt der hinterlegung dieser Staat seine ratifikations-oder beitrittsurkunde. Die vorliegenden Abkommen nicht mehr in kraft, ab dem zeitpunkt wirksam wird die kündigung, wird das die anzahl der vertragsparteien auf weniger als acht. d) Die notifikationen der kündigung eingegangenen und gemäß den bestimmungen des art sep t Der Generalsekretär der Organisation der Vereinten Nationen übermittelt eine beglaubigte abschrift des Übereinkommens und allen Staaten, die Mitglieder der Organisation und den Staaten, die nicht mitglieder im sinne von absatz eines artikel.