Tochterunternehmen - Definition - Wörterbuch rechtliche

Im handelsrecht eine gesellschaft, die eine tochtergesellschaft ist ein unternehmen, dessen fünfzig kapital gebildet wurde, ist durch die einbringung bei einer anderen gesellschaft so genannte gesellschaft, die mutter übernimmt in der regel die geschäftsleitung, die administration und die kontrolle über eine oder mehrere personen, die verwaltungsratsmitglieder oder die geschäftsführer, dass sie bestimmt hatWenn das kapital einer gesellschaft besteht aus einlagen, deren wert größer ist als zehn, aber weniger als fünfzig, befindet man sich in der gegenwart eine bloße teilnahme. Die verwaltungsräte und die aufsichtsräte dieser gesellschaften haben oft die gleiche zusammensetzung. Die filiale unterscheidet sich von l agentur oder der 'succursale', dass diese unternehmen nicht als eine separate juristische person, sondern von einfachen dienstleistungen, offshore-unternehmen, mit jedoch einem kleinen unterschied, dass die filiale hat eine große wirtschaftliche bedeutung größer als die agentur und was die filiale ist unter der leitung von einer oder mehreren personen mit allgemeinen befugnissen der verwaltung, und dass sie über eine gewisse finanzielle autonomie.